Ein Blick in das Saftregal
Saft ist Saft...? Keineswegs!Wer einen genauen Blick ins Saftregal wirft, stellt schnell fest, dass es unterschiedliche Arten von fruchthaltigen Getränken gibt:
In der deutschen Fruchtsaftverordnung ist genau festgelegt, wie viel Fruchtanteil die verschiedenen Varianten enthalten müssen und was sonst noch bei deren Herstellung beachtet werden muss. An diese Verordnung sowie an die EU-Fruchtsaftrichtlinie müssen sich alle Fruchtsafthersteller halten.
FruchtsaftFruchtsaft, das natürlichste Produkt in dieser Familie, besteht zu 100 Prozent aus „flüssigem Obst“. Ihm wird nichts hinzugefügt, weder Farb- noch Konservierungsstoffe. Nur wenn die Früchte - wetterbedingt - zu wenig Zucker enthalten, erlaubt die EU-Fruchtsaftrichtlinie bis zu 15 Gramm Zucker pro Liter zuzusetzen. Auf diese „Korrekturzuckerung“ muss jedoch auf dem Etikett in der Zutatenliste hingewiesen werden. In Deutschland wird in aller Regel davon kein Gebrauch gemacht. Eine Ausnahme bilden Multivitamin-Fruchtsäfte: Ihnen werden verschiedene Vitamine zugefügt.
Direktsaft versus KonzentratDie Angabe „Direktsaft“ oder „aus Fruchtsaftkonzentrat“ gibt Aufschluss darüber, wie der Fruchtsaft hergestellt wurde:
FruchtnektarManche Früchte würden uns als 100-prozentiger Fruchtsaft nicht schmecken, da sie von Natur aus sehr viel Fruchtsäure oder Fruchtfleisch enthalten. Sie werden erst durch das Mischen mit Wasser und Zucker genussfähig. Das gilt z.B. für schwarze Johannisbeeren, Sauerkirschen, Aprikosen, Bananen oder Maracuja. Solche Getränke tragen die Bezeichnung „Fruchtnektar“. Der vorgeschriebene Mindestfruchtgehalt liegt, je nach Fruchtart, zwischen 25 und 50 Prozent. Orangennektar enthält mindestens 50 Prozent, Aprikosennektar 40 Prozent, Sauerkirschnektar 30 Prozent und Johannisbeernektar 25 Prozent Frucht, Fruchtsaft oder Fruchtmark. Diese Zahlen sind Mindestwerte, die meisten Nektare bieten einen höheren Fruchtgehalt. Genaueres verrät das Etikett.
FruchtsaftgetränkeBei Fruchtsaftgetränken liefern die Früchte meist nur ihren Geschmack. Der Mindestfruchtgehalt liegt, abhängig von der Fruchtart, bei 6 bis 30 Prozent. Fruchtsaftgetränke zählen neben den kohlensäurehaltigen Limonaden und Brausen zu den Erfrischungsgetränken. Neben kleinen Mengen Fruchtsaft enthalten sie Trinkwasser, natürliche Fruchtaromen, Zucker und gegebenenfalls Genusssäuren.
Fruchtsaft-SchorlenEine besondere Stellung unter den Fruchtsaftgetränken nehmen Fruchtsaft-Schorlen ein. Sie setzen sich aus Fruchtsaft und Mineralwasser zusammen. Das Ausgangsprodukt Fruchtsaft unterliegt denselben Bestimmungen wie ein 100-prozentiger Fruchtsaft. Apfelsaftschorlen zum Beispiel haben einen Fruchtsaftgehalt von mindestens 50, meist aber 60 Prozent.
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