
Deklarationsvorgaben für Getränkekarten
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Zur umfassenden Information des Verbrauchers ist eine eindeutige Kennzeichnung von Produkten notwendig. Dies gilt sowohl beim Ausschank von Säften, als auch bei einem Cocktailangebot. Folgend haben wir Ihnen die wichtigsten Punkte, die hierbei im Rahmen einer einwandfreien Deklaration beachtet werden müssen, zusammengestellt.
Achtung: Lebensmittelüberwachung!
Was sagen die Gesetze?
Mindestdeklaration von Säften/Cocktails etc.:
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| Säfte | Nektare | Fruchtsäftgetränke |
| Ananassaft | Bananen-Nektar | Erdbeer-Fruchtsaftgetränk |
| Apfelsaft | Cranberry-Nektar | Mango-Fruchtsaftgetränk |
| Grapefruitsaft | Schw. Johannisbeer-Nektar | Pfirsich-Fruchtsaftgetränk |
| Orangensaft | Kirsch-Nektar | |
| Tomatensaft | Maracuja-Nektar | |
| Traubensaft | Multivitamin-Nektar | |
| Orangen-Nektar | ||
| Pink Grapefruit-Nektar | ||
Rhabarber-Nektar |
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Saft = Fruchtsaft bzw. Fruchtsaft aus Fruchsaftkonzentrat
Wie sollte sich ein Gastronom verhalten, wenn der Betrieb Besuch von einem Lebensmittelkontrolleur bekommt?
- Grundregel: kooperativ!
- Mit Kontrolleur möglichst in aktive Klärung gehen, denn sein Job ist Kontrolle und Beratung
- Bei ernsten Streitfragen Rechtsberatung einholen
- Infos und Weiterbildung erhält man bei:
» Örtliches Ordnungsamt
» Deutsche Barkeeper Union
» DEHOGA
» IHK
Wissenswertes-Übersicht

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E-Mai: granini-gastro@eckes-granini.com

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